
Liebe Kanadafreunde,
gerne weisen wir Sie auf die Veranstaltung der KDJV (Kanadisch-Deutsche Juristen Vereinigung) am 25. August 2016 in Frankfurt hin:
Die KDJV-Veranstaltung in Köln am 29. April 2016 war hoch informativ. Jason Tolland, unser Referent, hat jahrelang für Kanada Handelsabkommen verhandelt und konnte daher nicht nur die schwierigen rechtlichen Aspekte solcher Handelsabkommen aufzeigen. Ob und wann CETA in Kraft treten wird, ist derzeit Gegenstand der politischen Diskussion. Im Auftrag verschiedener NGO’s hat der Kölner Juraprofessor Kempen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Damit soll die Bundesregierung daran gehindert werden, CETA zuzustimmen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei CETA um einen sog. gemischten völkerrechtlichen Vertrag handelt mit der Folge, dass nicht nur die europäischen Institutionen, sondern auch der Deutsche Bundestag befragt werden muss. Typischerweise treten solche völkerrechtlichen Abkommen bereits faktisch vorher in Kraft, so dass der langwierige Ratifizierungsprozess, der sich in den EU-Staaten anschließt, nicht dazu führt, dass das in der Regel von allen Regierungen politisch Gewollte erst in ferner Zukunft umgesetzt werden kann. Im Namen der Juristenvereinigung habe ich Herrn Prof. Kempen gebeten, die tragenden Gründe der Verfassungsbeschwerde darzulegen. Noch habe ich keine Antwort auf unsere Einladung erhalten.
Fest steht inzwischen Ort und Zeit der nächsten KDJV-Veranstaltung. Alexander Sennecke, den viele deutsch-kanadische Juristen kennen, wird über “Estate-Law in Kanada” sprechen. Das Thema gewinnt auch deshalb zunehmend an Brisanz, weil viele der Zuwanderer nach Kanada in den 50er Jahren aus Deutschland stammten. Oft handelte es sich um Vertriebene aus den deutschen Ostgebieten, die in der Landwirtschaft tätig waren und damals in den 50er Jahren keine Höfe in West-Deutschland zur Übernahme fanden, so dass sie ein zweites Mal die angestammte Heimat verließen.
Auch ist dieses Thema steuerlich interessant, weil der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass die kanadische Capital Gains Tax keine mit der deutschen Erbschaftsteuer vergleichbare Steuerart ist. Beim „capital gain“ handelt es sich um eine Besteuerung zur Hälfe des Zugewinnes zu der anfallenden Steuerrate; also eine Steuer von etwa 25% des Zugewinnes, die bei Verkauf, Schenkung zu Lebzeiten oder Erbe anfällt und dann im Zuge der Erbabwicklung („probate“) vom „Erblasser bzw. Estate“ bezahlt wird. In Deutschland fiele dann zusätzlich die Erbschaftssteuer an.
Die Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, 25. August 2016, 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
in den Büroräumen der Kanzlei ARNECKE SIBETH SIEBOLD, Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main.
Michael Siebold und Holger Bürskens, Partner bei Arnecke Sibeth, gewähren uns erneut Gastrecht und freuen sich gemeinsam mit dem Referenten, wenn möglichst viele von Euch den Weg nach Frankfurt finden werden.
Bitte melden Sie sich in der Geschäftsstelle der Deutsch-Kanadischen Gesellschaft (Telefon 0221- 2576781 oder Email: info@dkg-online.de) an, so dass wir planen können.