
Liebe Kanadafreunde,
die Europäische Kommission hat jahrelang mit Kanada über das Freihandelsabkommen CETA verhandelt. Mit den Ergebnissen sind Europäische Kommission und Kanada dem Vernehmen nach außerordentlich zufrieden.
Unter dem Eindruck des britischen Referendums, die Europäische Union verlassen zu wollen, wird derzeit intensiv nach Lösungen gesucht, wie das Handelsabkommen möglichst rasch in Kraft treten kann. Zwischen den nationalen Regierungen und der Europäischen Kommission gibt es unterschiedliche Einschätzungen, ob es sich insoweit um ein gemischtes Abkommen, das von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müsste, handelt oder ob das gesamte Abkommen unter EU-Kompetenz fällt.
Die Kommission hat nach Spiegel Online-Informationen dem Europäischen Rat vorgeschlagen, das Handelsabkommen CETA vorläufig und vollständig in Kraft zu setzen. Die zuständigen Minister der EU-Staaten können nun mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Nach Einschätzung der meisten Beobachter stehen die Aussichten für eine Annahme insoweit gut.
Nach derzeitiger Planung sollen die zuständigen Minister am 18. Oktober den Abschluss und die vorläufige Anwendung von CETA absegnen. Auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober soll das Handelsabkommen unterzeichnet werden.
Gegen ein solches Vorgehen bestehen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der angesehene Völkerrechtler Prof. Dr. Kempen von der Universität zu Köln hat eine Verfassungsbeschwerde formuliert, mit der die Bundesregierung daran gehindert werden soll, CETA zuzustimmen.
Prof. Dr. Kempen hat sich bereit erklärt, in einem Vortrag näher zu erläutern, warum und aus welchen Gründen er die Bundesregierung mit einem Eilantrag nach Karlsruhe an der Mitwirkung zu diesen Plänen hindern müsste.
Der Vortrag findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Osborne Clark statt:
Osborne Clarke
Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln
12. Etage
Beginn ist um 19.00 Uhr.
Im Anschluss an den Vortrag von Prof. Kempen lassen wir den Abend bei Fingerfood und Getränken und selbstverständlich gerne auch weiterführenden Diskussionen zum Thema ausklingen. Hierfür erheben wir einen Kostenbeitrag von EUR 25,00 pro Person, den wir bitten vor Beginn der Veranstaltung am Empfang bar zu zahlen.
Bitte melden Sie sich bei Interesse über die Geschäftsstelle der Deutsch-Kanadischen Gesellschaft e.V. (Tel: +49 221 2576781, Email: info@dkg-online.de) verbindlich an, damit wir besser planen können.
Wir freuen uns auf einen interessanten Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rizor
Vorstand
Deutsch-Kanadische Gesellschaft e.V.
c/o Osborne Clarke
Innere Kanalstr. 15
50823 Köln
Tel.: +49 221 2576781
Quelle: